Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen
(Kraftfahrzeuge und Anhänger)
Unverbindliche Empfehlung des Zentralver
bandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V.
(ZDK)
Stand: 01/2022
I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rech
ten und Pflichten des Käufers

  1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis
    10 Tage, bei Nutzfahrzeugen bis 2 Wochen
    gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen,
    wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung
    des näher bezeichneten Kaufgegenstandes
    innerhalb der jeweils genannten Fristen in
    Textformbestätigt oder die Lieferung ausführt. Der
    Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller
    unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestel
    lung nicht annimmt.
  2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des
    Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der
    Zustimmung des Verkäufers in Textform.
    Dies gilt nicht für einen auf Geld gerichteten
    Anspruch des Käufers gegen den Verkäufer.
    Für andere Ansprüche des Käufers gegen den
    Verkäufer bedarf es der vorherigen Zustimmung
    des Verkäufers dann nicht, wenn beim Verkäufer
    kein schützenswertes Interesse an einem
    Abtretungsausschluss besteht oder berechtigte
    Belange des Käufers an einer Abtretbarkeit des
    Rechtes das schützenswerte Interesse des
    Verkäufers an einem Abtretungsausschluss
    überwiegen.
    II. Zahlung
  3. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen
    sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und
    Aushändigung oder Übersendung der Rechnung
    zur Zahlung fällig.
  4. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der
    Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenfor
    derung des Käufers unbestritten ist oder ein
    rechtskräftiger
    Titel
    vorliegt.
    Hiervon
    ausgenommen sind Gegenforderungen des
    Käufers aus demselben Kaufvertrag. Ein
    Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend
    machen, soweit es auf Ansprüchen aus
    demselben Vertragsverhältnis beruht.
    III. Lieferung und Lieferverzug
  5. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich
    oder unverbindlich vereinbart werden können,
    sind in Textformanzugeben. Lieferfristen beginnen
    mit Vertragsabschluss.
  6. Der Käufer kann zehn Tage, bei Nutzfahr
    zeugen zwei Wochen, nach Überschreiten eines
    unverbindlichen Liefertermins oder einer unver
    bindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, zu
    liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt
    der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch
    auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt
    sich
    dieser bei leichter Fahrlässigkeit des
    Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten
    Kaufpreises.
  7. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag
    zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der
    Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach
    Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 2, Satz
    1 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur
    Lieferung setzen.
    Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt
    der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei
    leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des
    vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine
    juristische Person des öffentlichen Rechts, ein
    öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein
    Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in
    Ausübung
    seiner
    gewerblichen oder
    selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind
    Schadenersatzansprüche bei leichter Fahr
    lässigkeit ausgeschlossen.
    Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die
    Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit
    den vorstehend vereinbarten Haftungs
    begrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn
    der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung
    eingetreten wäre.
  8. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine
    verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der
    Verkäufer
    bereits
    mit
    Überschreiten
    des
    Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die
    Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach
    Ziffer 2, Satz 3 und Ziffer 3 dieses Abschnitts.

  9. Die Haftungsbegrenzungen
    und
    Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten
    nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen
    oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des
    Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder
    seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei
    Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  10. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder
    dessen
    Lieferanten eintretende
    Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne
    eigenes Verschulden vorübergehend daran
    hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten
    2
    Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu
    liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses
    Abschnitts genannten Termine und Fristen um die
    Dauer der durch diese Umstände bedingten
    Leistungsstörungen.
    Führen entsprechende
    Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr
    als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag
    zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben
    davon unberührt.
    IV. Abnahme
  11. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand
    innerhalb von acht Tagen ab Zugang der
    Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der
    Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen
    gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
  12. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so
    beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der
    Schadenersatz ist höher oder niedriger anzuset
    zen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden
    nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein
    geringerer
    oder überhaupt kein Schaden
    entstanden ist.
    V. Eigentumsvorbehalt
  13. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich
    der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages
    zustehenden Forderungen Eigentum des
    Verkäufers.
    Ist der Käufer eine juristische Person des öffent
    lichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sonder
    vermögen oder ein Unternehmer, der bei Ab
    schluss des Vertrages in Ausübung seiner
    gewerblichen oder selbständigen beruflichen
    Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt
    auch bestehen für Forderungen des Verkäufers
    gegen den Käufer aus der laufenden
    Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im
    Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden
    Forderungen.
    Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum
    Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet,
    wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegen
    stand im Zusammenhang stehende Forderungen
    unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen For
    derungen aus den laufenden Geschäftsbeziehun
    gen eine angemessene Sicherung besteht.
    das
    Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts
    steht
    Recht
    zum Besitz
    der
    Zulassungsbescheinigung Teil II dem Verkäufer
    zu.
  14. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis und
    Preise für Nebenleistungen nicht oder nicht
    vertragsgemäß, kann der Verkäufer vom Vertrag
    zurücktreten und/oder
    bei
    schuldhafter
    Pflichtverletzung des Käufers Schadensersatz
    statt der Leistung verlangen, wenn er dem Käufer
    erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung
    bestimmt hat, es sei denn, die Fristsetzung ist
    entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
    entbehrlich.
  15. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf
    der Käufer über den Kaufgegenstand weder ver
    fügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung ein
    räumen.
    VI. Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel
  16. Sofern der Käufer ein Verbraucher im Sinne
    von § 13 BGB ist, kann eine Verkürzung der
    zweijährigen Verjährungsfrist für Sachmängel und
    Rechtsmängel auf nicht weniger als ein Jahr ab
    Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Käufer
    nur wirksam vereinbart werden, wenn der Käufer
    vor Abgabe seiner Vertragserklärung von der
    Verkürzung der Verjährungsfrist eigens in
    Kenntnis gesetzt und die Verkürzung im Vertrag
    ausdrücklich und gesondert vereinbart wird.
    Für Sach- und Rechtsmängel an Waren mit
    digitalen Elementen gelten für die digitalen
    Elemente nicht die Bestimmungen dieses
    Abschnittes,
    sondern
    Regelungen
    die
    gesetzlichen
  17. Ist der Käufer eine juristische Person des
    öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches
    Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei
    Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner
    gewerblichen oder selbständigen beruflichen
    Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter
    Ausschluss
    jeglicher
    Rechtsmängelansprüche.
    Sach-
    und
    Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die auf
    einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen
    Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines
    gesetzlichen
    Vertreters
    oder
    seines
    Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung
    von Leben, Körper oder Gesundheit.
  18. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen
    Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen,
    der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet
    der Verkäufer beschränkt:
    3
    Die Haftung besteht nur bei Verletzung ver
    tragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der
    Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt
    und Zweck gerade auferlegen will oder deren
    Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
    Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf
    deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut
    und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei
    Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen
    Schaden begrenzt.
    Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der
    gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und
    Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen
    durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
    Dies gilt nicht für Schäden, die auf einer grob
    fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von
    Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen
    Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen
    sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder
    Gesundheit.
  19. Unabhängig von einem Verschulden des
    Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des
    Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines
    Mangels, aus der Übernahme einer Garantie
    oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem
    Produkthaftungsgesetz unberührt.
  20. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt
    werden, gilt folgendes:
    a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer
    beim Verkäufer geltend zu machen. Bei
    mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem
    Käufer eine schriftliche Bestätigung über den
    Eingang der Anzeige auszuhändigen.
    b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines
    Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der
    Käufer mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers
    an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden.
    c) Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung
    eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf
    der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes
    Sachmängelansprüche
    auf
    Kaufvertrages geltend machen.
    Grund
    des
    Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
    VII. Haftung für sonstige Ansprüche
  21. Für sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht
    in Abschnitt VI. „Haftung für Sachmängel und
    Rechtsmängel“ geregelt sind,
    gelten die
    gesetzlichen Verjährungsfristen.
  22. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Ab
    schnitt III
    „Lieferung
    abschließend geregelt.
    und Lieferverzug“
    Für
    sonstige
    Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer
    gelten die Regelungen in Abschnitt VI. „Haftung
    für Sachmängel und Rechtsmängel“, Ziffer 3 und
    4 entsprechend.
  23. Wenn der Käufer ein Verbraucher im Sinne von
    § 13 BGB ist und Vertragsgegenstand auch die
    Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler
    Dienstleistungen ist, wobei das Fahrzeug seine
    Funktion auch ohne diese digitalen Produkte
    erfüllen kann, gelten für diese digitalen Inhalte
    oder digitalen Dienstleistungen die gesetzlichen
    Vorschriften der §§ 327 ff BGB.
    VIII. Gerichtsstand
  24. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
    Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit
    Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheck
    forderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der
    Sitz des Verkäufers.
  25. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer
    keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat,
    nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder
    gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland ver
    legt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
    Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung
    nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen
    des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen
    Wohnsitz als Gerichtsstand.
    IX. Außergerichtliche Streitbeilegung
  26. Kfz-Schiedsstellen
    a)
    Führt der Kfz-Betrieb das Meisterschild
    „Meisterbetrieb
    der Kfz-Innung“ oder das
    Basisschild „Mitgliedsbetrieb der Kfz-Innung“,
    können die Parteien bei Streitigkeiten aus dem
    Kaufvertrag über gebrauchte Fahrzeuge mit
    einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr
    als 3,5 t – mit Ausnahme über den Kaufpreis – die
    für den Sitz des Verkäufers zuständige Kfz
    Schiedsstelle anrufen. Die Anrufung muss
    unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes,
    spätestens einen Monat nach Ablauf der
    Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel
    gem. Abschnitt VI. durch Einreichung eines
    Schriftsatzes (Anrufungsschrift) bei der Kfz
    Schiedsstelle erfolgen.
    b) Durch die Entscheidung der Kfz- Schiedsstelle
    wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
    c) Durch die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist die
    Verjährung für die Dauer des Verfahrens ge
    hemmt.
    4
    d) Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle richtet
    sich nach
    deren
    Geschäfts-
    und
    Verfahrensordnung, die den Parteien auf
    Verlangen
    von
    ausgehändigt wird.
    der
    Kfz-Schiedsstelle
    e) Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist ausge
    schlossen, wenn bereits der Rechtsweg be
    schritten ist. Wird der Rechtsweg während eines
    Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die
    Kfz-Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein.
    f) Für die Inanspruchnahme der Kfz-Schiedsstelle
    werden Kosten nicht erhoben.
  27. Hinweis gemäß § 36
    Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
    Der
    Verkäufer
    wird
    Streitbeilegungsverfahren
    nicht
    an einem
    vor
    einer
    Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des
    VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht